Schliessen

Nehmen sie Kontakt auf

Ich bitte um:
Kontaktaufnahme   
Besichtigung   
Angebot
  Ich habe die Datenschutzbestimmungen gelesen und akzeptiere diese.*
SICHERHEITSFRAGE: *
* Pflichtfelder

Haben Sie Fragen zu der Jahresabrechnung
oder der Hauseigentümerabrechnung?

Unser Empfang verbindet Sie zu dem für Ihre Abrechnung zuständigen Mitarbeiter und beantwortet Ihre Fragen zur Guthabenauszahlung.
Habe ich ein Guthaben?
Wenn das Wort „Guthaben“ angeführt ist, JA (auch wenn dies buchhalterisch durch ein Minus dargestellt ist).
Ist der „Saldo zum Jahresende“ im Guthaben oder in der Nachzahlung beinhaltet?
Nein, das Guthaben oder die Nachzahlung wird im aktuellen Jahr verbucht und ist daher nicht im Saldo zum Jahresende beinhaltet.
Wann erfolgt die Guthabenauszahlung?
Innerhalb der gesetzlichen Fristen: 2 Monate im Wohnungseigentum, 1 Monat im Mietshaus
Wie fordere ich mein Guthaben aus der Jahresabrechnung an?
Liegt eine Einzugsermächtigung vor, wird Ihr Guthaben automatisch überwiesen.
Ansonsten übermitteln Sie uns die erste Seite der Jahresabrechnung mit Bankdaten/Unterschrift per Email (Scan oder Handyfoto) oder per Post.
Teilen Sie uns klar mit, ob Sie auch etwaige Guthaben aus der Vorjahresperiode ausbezahlt bekommen wollen.