Melden Sie uns Änderungen der Eigentumsverhältnisse (z.B. Kauf, Schenkung, Verlassenschaft), der Adresse, des Namens, der Bankdaten (für Einzugsermächtigungen) sowie Mieterwechsel im Mietshaus schriftlich und legen Sie eine Kopie etwaiger unterfertigter Urkunden bei.
Welche Unterlagen muss ich beim Eigentümerwechsel mitsenden?
Als Eigentumsnachweis benötigen wir eine Kopie des allseits unterfertigten Kauf- oder Schenkungsvertrages bzw. einen aktuellen Grundbuchauszug, welcher den Eigentümer ausweist. Aus diesen Unterlagen sollte auch der Zeitpunkt des Eigentumsübergangs ersichtlich sein.
Muss ich als Wohnungseigentümer einen Mieterwechsel melden?
Als Eigentümer sind Sie alleinig rechtlicher Ansprechpartner der Wohnungseigentumsgemeinschaft. Grundsätzlich benötigen wir die Bekanntgabe allfälliger Mieter nicht, da sämtliche Kosten mit Ihnen abgerechnet werden müssen. Den Namen des Mieters können wir jedoch für Notfälle, Beschwerden etc. gerne vermerken.
Was ist für einen Abbuchungsauftrag/eine Einzugsermächtigung nötig?
Damit Sie sich nicht mit sich jährlich ändernden Daueraufträgen beschäftigen müssen, können Sie uns eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Lastschriftmandat geben. Übermitteln Sie uns dazu das LASTSCHRIFTFORMULAR