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BUCHHALTUNG

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Das Buchhaltungsteam steht Ihnen für Auskünfte zu Mahnungen, Einzahlungen, Einzugsermächtigung, Kontoinformationen, Vorschreibungen, Miete und Indexierung gerne zur Verfügung.
NURSEN ÖZALTIN-KURBAN
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Mahnwesen
SONJA SCHUSTER
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Buchhaltung-Zahlungsverkehr
MARTINA PITTL
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Buchhaltung
Darf der Mieter meiner Eigentumswohnung die monatlichen Kosten direkt an die Hausverwaltung bezahlen?
Wir raten dringend davon ab. Als Eigentümer sind Sie alleiniger rechtlicher Ansprechpartner der Wohnungseigentumsgemeinschaft und haften Sie für die ordnungsgemäße Bezahlung der Aufwendungen. Ihnen stehen auch die Guthaben aus den Abrechnungen oder  Förderungen zu.
Daher ist es notwendig, dass die monatlichen Kosten an die Hausverwaltung ausschließlich von Ihnen als Eigentümer bezahlt werden.
Kann auch später als bis zum 5. eines Monats einbezahlt werden?
Leider nein. Da die Hausverwaltung die Wohnungseigentumsgemeinschaft oder den Hauseigentümer vertritt sind wir verpflichtet die Einhaltung der gesetzlichen Frist zu überwachen und dürfen keine anderweitigen Vereinbarungen treffen.
Darf ich die monatlichen Kosten für Wohnung und Garage in einem Betrag überweisen?
Leider nein. Dies führt zu Problemen und Sie werden Mahnungen erhalten.
Aufgrund der unterschiedlichen umsatzsteuerlichen Behandlung müssen wir die Wohnung und die Garagen getrennt führen. Die Eingänge werden automatisiert verbucht und wird der Betrag auf nur einem Nutzerkonto gutgeschrieben. In der Folge erhält das andere Konto eine Mahnung.
TIPP: durch die Erteilung einer Einzugsermächtigung wird die automatisiert korrekt durchgeführt