- Vertretung der Wohnungseigentumsgemeinschaft vor Behörden und Ämter im Rahmen der ordentlichen Verwaltung, sofern kein Anwaltszwang besteht
- Organisieren und Einholen von Beschlussfassungen (gem. WEG 2002) der Wohnungseigentumsgemeinschaft im Rahmen von Hausversammlungen oder in schriftlicher Form
- Abhalten von Hausversammlungen (für Häuser im Wohnungseigentum)
Leistungsbeschreibung gemäß den Bestimmungen des ABGB (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch) des WEG (Wohnungseigentumsgesetz) oder des MRG (Mietrechtsgesetz) sowie der einschlägigen Durchführungsbestimmungen gemäß der Verordnung des Bundesministeriums für Handel, Gewerbe und Industrie sowie der Innung der Immobilien- und Vermögenstreuhänder.